Personen |
Feuerwehrangehörige |
Durch die Atemschutzüberwachung werden bei einer Person die in der FwDV7 (Feuerwehrdienstvorschrift 7 - Atemschutz) geforderten Tauglichkeiten überwacht. Diese werden in verschiedenen Reports ausgewertet.
Um die Atemschutztauglichkeit einer Person zu überwachen:
1. | Datensatz über Suchmaske oder Strukturansicht aufrufen. |
1. | Ändern wählen. |
2. | Auf der angezeigten Seite Kontrollkästchen Atemschutzüberwachung nach FwDV7 aktivieren. |
3. | Speichern wählen. |
Die Seite wird um den Bereich Fälligkeitstermine Atemschutz Basis FwDV7 erweitert.
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