Personen

Feuerwehrangehörige

Atemschutztauglichkeit überwachen

Durch die Atemschutzüberwachung werden bei einer Person die in der FwDV7 (Feuerwehrdienstvorschrift 7 - Atemschutz) geforderten Tauglichkeiten überwacht. Diese werden in verschiedenen Reports ausgewertet.

Um die Atemschutztauglichkeit einer Person zu überwachen:

1.Datensatz über Suchmaske oder Strukturansicht aufrufen.
1.Ändern wählen.
2.Auf der angezeigten Seite Kontrollkästchen Atemschutzüberwachung nach FwDV7 aktivieren.
3.Speichern wählen.

Die Seite wird um den Bereich Fälligkeitstermine Atemschutz Basis FwDV7 erweitert.

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